Originaltext des Antrages, der in der kommenden Ratssitzung am Donnerstag beraten wird:
Brilon – Der Rat der Stadt Brilon beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob eine Abkehr von der Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlingen in Übergangswohnheimen (Gemeinschaftsunterkünften) hin zur Unterbringung in Wohnungen im Stadtgebiet möglich ist und aus finanzieller Sicht eine Entlastung für den städtischen Haushalt mit sich bringt.
Begründung:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brilon fordert ein Umdenken bei den sogenannten Übergangswohnheimen (Gemeinschaftsunterkünften) zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Viele Kommunen im Land kehren diesem lange praktizierten Modell mittlerweile den Rücken. Aus menschlicher, aber auch aus finanzieller Sicht. Denn die Unterbringung widerspricht dem Gedanken der Etablierung einer Willkommenskultur und gerade Minderjährige sind dadurch enormen Belastungen ausgesetzt.
Die Stadt Brilon ist nach den Regelungen des FlüAG und des AsylbLG verpflichtet, die ihr zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge, in der Regel Asylbewerber, aufzunehmen und zu versorgen. Gemäß § 4 FlüAG stellt das Land den Kommunen dabei für die Aufnahme und Unterbringung der ihnen zugewiesenen Flüchtlinge jährliche Finanzmittel zur Verfügung, die nach einem Zuweisungsschlüssel auf die Kommunen verteilt werden. Es ist dabei eine originäre Entscheidung der Kommune, ob die betroffenen Personen in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen untergebracht werden.
Aus Sicht der SPD ist die Abkehr von den Übergangswohnheimen ein zukunftsweisender Schritt für Brilon und seine 16 Dörfer. Es ist aus Sicht der SPD zu prüfen, ob die Unterbringung nicht vielmehr stadtnah in entsprechenden Mietwohnungen erfolgen könnte. Die derzeitige teilweise Unterbringung auf den Ortsteilen ist jedenfalls der falsche Weg. Die betroffenen Personen haben so kaum die Möglichkeit dem Leitgedanken der Integration zu folgen bzw. sich ins Leben der Stadt einzubringen. Das innerstädtische Übergangswohnheim an der Keffelker Straße steht nur noch bis zum 31.12.2013 zur Verfügung. Somit gilt es frühzeitig nach Alternativen zu suchen. Erschwerend kommt hinzu, dass in den ersten vier Monaten des Jahres 2012 rund 15.500 Personen in Deutschland Asyl beantragt haben, das sind 11,6 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum im Jahr zuvor.
Durch die Unterbringung in Wohnungen könnte auch dem in der Kernstadt gegebenen Leerstand wirksam entgegengetreten werden. Ein Vorteil für Vermieter sind die sicheren Mieteinnahmen durch den Kostenträger Stadt Brilon. Dabei könnten sich die Kosten der Unterbringung in Wohnungen an den Mietobergrenzen für Bezieher von Leistungen nach SGB II und XII orientieren. Berechnungen aus anderen Kommunen zeigen, dass die Unterbringung in Übergangswohnheimen bzw. Gemeinschaftsunterkünften oft der finanziell teurere Weg ist.
In Bayern kamen Studien zu dem Ergebnis, dass bei der Unterbringung in Wohnungen ein jährliches durchschnittliches Einsparvolumen von gut 1.750 € pro Flüchtling zu erzielen ist.