Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und Senioren der Stadt Brilon hat aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion in seiner Sitzung am 13.11.2012 nach Vorlage der Verwaltung empfohlen, für ausländische Familien und Alleinerziehende Personen mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr, die länger als 6 Monate Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Brilon erhalten haben, die Kosten für eine private Mietwohnung zu übernehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Stadt
Brilon müssen in der nächsten Sitzung dieser Vorgehensweise noch zustimmen.
Die Stadtverwaltung hat sich aus humanitären Aspekten zu diesem Schritt entschlossen. Kinder aus Flüchtlingsfamilien müssen die Flucht und alle damit verbundenen Aspekte erst einmal verarbeiten. In den Wohnheimen ist leider nicht immer die notwendige Ruhe gegeben, um z.B. die deutsche Sprache oder für die Schule zu lernen. Auch im Rahmen der Förderung der Integration ist es sinnvoll, dass Kinder in einer eigenen Wohnung aufwachsen. Daher soll den Kindern und den Familienmitgliedern die
Möglichkeit gegeben werden, eine eigene Wohnung anzumieten.
Die Zahl der Asylbewerber ist in den letzten Monaten rapide angestiegen. Die Stadtverwaltung hofft, durch diese Maßnahme verhindern zu können, die Anzahl der Wohnheime erhöhen zu müssen und dadurch auch mittelfristig Steuergelder einsparen zu können.
Die Kosten für eine Wohnung werden im Rahmen der angemessene Kosten nach dem SGB XII bzw. SGB II übernommen und direkt an den Vermieter überwiesen. Die anzumietende Wohnung soll grundsätzlich durch die Flüchtlinge selbst gesucht und angemietet werden. Vermieter, die eine Mietwohnung für diesen Personenkreis zur Verfügung stellen möchten, haben die Möglichkeit, sich bei der Stadtverwaltung Brilon unter Telefon 02961 / 794 – 255 zu melden.