Aktuelles
Gerd Stüttgen (SPD) zur Neuregelung der Einheitslasten: Land entlastet Kommunen im HSK im kommenden Jahr um 3,3 Mio. €

Die Städte und Gemeinden in NRW erhalten im nächsten Jahr voraussichtlich rund 145 Mio. € zusätzlich vom Land. Das gab das Ministerium für Inneres und Kommunales jetzt in Düsseldorf bekannt. Davon werden nach Mitteilung von Gerd Stüttgen, Sprecher der HSK-SPD für Innenpolitik, auf die Kommunen im HSK rd. 3,3 Mio. € entfallen. Möglich wird dies durch die Neuberechnung der Einheitslasten. Zu viel gezahlte Beträge zur Deutschen Einheit werden im nächsten Jahr zurückerstattet. Gerd Stüttgen weiter: „Eine gute Nachricht für die Kommunen bei uns im HSK, die allesamt profitieren. NRW bleibt damit ein verlässlicher Partner der Kommunen.“

 

Die nunmehr veröffentlichten Zahlen sind noch vorläufig, weil der Landtag zunächst einer Gesetzesänderung zustimmen muss. Der Änderungsentwurf zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) liegt allerdings bereits dem Landtag vor. Zur besseren Planung hat das Ministerium die vorläufigen Zahlen frühzeitig bekannt gegeben, damit die Kommunen planen können. Dieses Jahr werden die Kommunen in NRW bei der Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 um rund 275 Mio. € entlastet. Für das Jahr 2012 erstattet das Land 2014 netto rund 145 Mio. €. Auch in den Folgejahren wird das Land den Kommunen in NRW voraussichtlich zwischen rd. 130 und 155 Mio. € pro Jahr erstatten.

 

Die größten Rückzahlungen in 2014 können die nachfolgenden Kommunen im HSK erwarten, während der Kreis selbst auch mit einer Rückzahlung von 591.789 € rechnen kann: Olsberg (537.452 €), Arnsberg (517.352 €), Brilon (387.767 €), Sundern (358.295 €), Meschede (321.651 €).

 

Im Juni dieses Jahres haben sich Land und kommunale Spitzenverbände bei der Abrechnung der bislang streitigen Kosten der Deutschen Einheit geeinigt. Die bisherige Regelung der schwarz-gelben Vorgängerregierung war durch den Verfassungsgerichtshof des Landes für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden.

 

Weitere Informationen zum ELAG sind im Internet unter www.mik.nrw.de abrufbar.